Feueranmeldung

Was ist zu tun?

 

  • Nutzfeuer und Feuerwerke werden grundsätzlich während der Öffnungszeiten bei der örtlichen Gemeinde (für den Abbrennort), mit zeitlichem Vorlauf, gemeldet. Diese melden die Feuer dann online im Informationssystem der Leitstelle.

  • Nur im begründeten Einzelfall kann ein Feuer direkt bei der Integrierten Leitstelle (ILS) gemeldet werden. Das Feuer ist mindestens drei Stunden vor Entfachen telefonisch unter Rufnummer des Bürgertelefons 0921/79321-200 bei der ILS zu melden.

    Die Leitstelle ist rund um die Uhr erreichbar.

  • Die Bekanntgabe bei der ILS schützt nicht vor Strafe, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift verletzt wird.

  • Die ständige Erreichbarkeit des Mitteilers via Telefon muss während der Abbrenndauer gewährleistet sein.

  • Das Sicherstellen des Brandschutzes durch geeignetes Kleinlöschgerät (Feuerlöscher/Wassereimer) ist notwendig.

  • Das Feuer ist durch zwei reaktionsfähige Personen über 16 Jahre bis zum Erlöschen der Glut zu überwachen.

  • Sicherheitsabstände zur Bebauung und zu brennbaren Gegenständen in der Umgebung sind zu beachten!

  • Bei starkem Wind ist das Feuer abzulöschen!

 

Wird der ILS über den Notruf 112 eine Rauchentwicklung im Freien mitgeteilt und liegt in unmittelbarer Nähe eine Nutzfeuermeldung vor, wird die Ausrückestärke der Feuerwehr bei der Alarmierung zum Zwecke der Erkundung reduziert.
Im Falle von Sichteinschränkungen auf benachbarten Verkehrswegen durch Brandrauch wird der Mitteiler telefonisch kontaktiert und zum unverzüglichen Ablöschen aufgefordert.

 

Wichtigste Gesetze und Verordnungen (nicht abschließend):

  • Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)

  • Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)

  • Bayerische Pflanzenabfallverordnung (PflAbfV)

  • Verordnungen und ggf. Merkblätter der 56 Kommunen im ILS Bereich zum "Verbrennen von holzartigen Gartenabfällen"

Wichtig

Der Notruf 112 ist nur im Notfall zu wählen, nicht zur Brandanmeldung!