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Freitag, 05 April 2019 15:40

Ein­satz­ü­bung: Strah­len­schutz

Am Samstag, den 30.03.2019, trafen wir uns nachmittags zu einer Einsatzübung mit dem Stichwort Strahlenschutz.

Bereits auf der Anfahrt zu unserem Übungsszenario war ein verunfallter PKW erkennbar, an dessen Heckscheibe ein Strahlenwarnzeichen angebracht war. Wissend, dass dieses Flügelrad eine Warnung vor radioaktiver Strahlung darstellt, entschied die Einsatzleitung, dass sich unsere Fahrzeuge mit ausreichend Sicherheitsabstand aufstellen sollten. Die Strahlenschutzausrüstung wurde bereit gestellt und der erste Kamerad für die Erkundung vorbereitet. 

Da die Situation zu Beginn unübersichtlich war, es war beispielsweise nicht erkennbar, ob sich noch Personen im verunfallten PKW befanden, musste es hier schnell gehen. Der Kamerad, der die Lage erkunden sollte, bekam eine Strahlenschutzhaube und eine Atemschutzmaske mit Atemluftfilter angezogen. Diese können die Strahlung zwar nicht abhalten, verhindern jedoch zumindest, dass Teile eingeatmet werden. Mit einem Dosimeter und Strahlungsmessgerät ausgerüstet machte er sich in Richtung des verunfallten Autos auf und verschaffte sich einen Überblick über das Szenario.

Mit Hilfe des Geigerzählers wurde außerdem der Absperrbereich abgemessen, den man nur mit entsprechender Schutzausrüstung betreten durfte.

Als er zurück kam berichtete er uns, dass sich im Fahrzeug noch eine Person befand die nicht ansprechbar war - es war also Eile geboten. Während der Erkundung wurden bereits zwei weitere Kameraden mit Strahlenschutzanzügen und Masken mit Atemluftfiltern ausgerüstet und die Gerätschaften zur technischen Hilfeleistung am Absperrbereich bereitgestellt.  Auch die Strahlenschutzanzüge, die aus Baumwolle bestehen, können den Körper nicht vor der Strahlung abschirmen. Sie verhindern jedoch, dass Partikel an der Einsatzkleidung haften bleiben, mit denen man später in Berührung kommen könnte. Zusätzlich bekam jeder der drei Kameraden, die im abgesperrten Bereich arbeiten mussten, noch ein Strahlendosimeter, das die Strahlung messen sollte, der die Kameraden ausgesetzt waren und bei zu hoher Dosis Alarm schlägt. Für die Menschenrettung ist eine Strahlungsdosis bis 250 μSv zulässig, bei Arbeiten ohne Priorität darf der Kamerad nur 15 μSv ausgesetzt sein. Wurde ein Kamerad einer Strahlendosis von 250 μSv ausgesetzt, darf er keinen Strahlenschutzeinsatz mehr absolvieren.

Als die drei vollständig angekleidet waren, begaben sie sich zum verunfallten Fahrzeug um mit der Personenrettung zu beginnen. Das Fahrzeug wurde unterbaut und gesichert um es zu stabilisieren. Anschließend wurde die Frontscheibe entfernt und der Fahrer auf einer Trage aus dem Fahrzeug befreit. 

Letzte Änderung am Montag, 23 März 2020 13:48